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   VG Bayreuth, 26.10.2015 - B 3 K 15.225   

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VG Bayreuth, 26.10.2015 - B 3 K 15.225 (https://dejure.org/2015,39785)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 26.10.2015 - B 3 K 15.225 (https://dejure.org/2015,39785)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - B 3 K 15.225 (https://dejure.org/2015,39785)
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  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160

    Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung für das

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.10.2015 - B 3 K 15.225
    Die gerichtliche Überprüfung ist deshalb bei prüfungspezifischen Wertungen darauf beschränkt, ob die Prüfer anzuwendendes Recht und allgemein gültige Bewertungsgrundsätze (etwa das Verbot, Richtiges als falsch und eine vertretbare, mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als unvertretbar zu bewerten) beachtet haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen und ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist (BayVGH, B. v. 5.10.2009 - 7 ZB 09.160 - juris Rn. 9).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch für die Bewertung von Lehrproben (BayVGH, B. v. 5.10.2009 a. a. O. juris Rn. 9).

    Bei der Bewertung einer Prüfungslehrprobe werden regelmäßig auch das Auftreten und der persönliche Eindruck des Studienreferendars eine wesentliche Rolle spielen (BayVGH, B. v. 5.10.2009 a. a. O. juris Rn. 10).

    Auch eine trennscharfe Differenzierung zwischen den tatsächlichen Grundlagen der Bewertung und den sich hieraus ergebenden Wertungen ist häufig nicht möglich (BayVGH, B. v. 5.10.2009 a. a. O. juris Rn. 11).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.10.2015 - B 3 K 15.225
    Im Übrigen unterliegt die Benotung der erbrachten Leistung dem Bewertungsspielraum der Prüfer und ist damit gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/52 ff).

    Dem Gericht ist es insbesondere verwehrt, sich selbst an die Stelle der Prüfer zu setzen und eine eigene Bewertung der Prüfungsleistungen vorzunehmen (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34; vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 59; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262).

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.10.2015 - B 3 K 15.225
    Die Bewertung der Lehrproben sei daher fehlerhaft und führe daher grundsätzlich zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgaben fortzusetzen (BVerwG, Urteil vom 16.03.1994, Az.: 6 C 5/93; BayVGH, Urteil vom 11.07.2003, Az.: 22 B 02.3037).
  • VGH Bayern, 11.07.2003 - 22 B 02.3037
    Auszug aus VG Bayreuth, 26.10.2015 - B 3 K 15.225
    Die Bewertung der Lehrproben sei daher fehlerhaft und führe daher grundsätzlich zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgaben fortzusetzen (BVerwG, Urteil vom 16.03.1994, Az.: 6 C 5/93; BayVGH, Urteil vom 11.07.2003, Az.: 22 B 02.3037).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.10.2015 - B 3 K 15.225
    Dem Gericht ist es insbesondere verwehrt, sich selbst an die Stelle der Prüfer zu setzen und eine eigene Bewertung der Prüfungsleistungen vorzunehmen (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34; vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 59; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.10.2015 - B 3 K 15.225
    Dem Gericht ist es insbesondere verwehrt, sich selbst an die Stelle der Prüfer zu setzen und eine eigene Bewertung der Prüfungsleistungen vorzunehmen (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34; vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 59; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262).
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